Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Das Kreismedienzentrum Ostalbkreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.kmz-ostalbkreis.de und ihren Unterseiten.

 

1.  Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2.  Nicht barrierefreie Inhalte

Die grundlegende Architektur und Infrastruktur der Webseite ist nicht auf Barrierefreiheit ausgelegt und muss daher vollumfänglich überarbeitet werden. Ein Relaunch des Internetauftritts ist bis 30.09.2024 geplant. Des Weiteren sind Pdf-Dateien, Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.

Online-Dienste: Die eingebauten Online-Dienste, wie z.B. das Ticketsystem beruhen auf Plugins von Fremdanbietern. Diese sind eventuell nicht barrierefrei.

Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.

Dateien und Dienste von Drittanbietern sind eventuell nicht barrierefrei.

3.  Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.02.2023 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31.01.2024 überprüft und aktualisiert.

4.  Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kmz-ostalbkreis.de aufgefallen? Sie können sich gerne beim Kreismedienzentrum Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:

Landratsamt Ostalbkreis
Kreismedienzentrum
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1329

 

5.  Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Kreismedienzentrum Ostalbkreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Kreismedienzentrum Ostalbkreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Petra Pachner
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1878
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.