Bedingungen

Unsere Verleihbedingungen

Seit dem 01.11.2008 gilt für die Inanspruchnahme der Kreismedienzentren eine neue Tarifordnung. Einen Auszug davon haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Inanspruchnahme der Kreismedienzentren

8.1
Öffentliche Schulen sind von den Entgelten nach Ziffer 8.6, mit Ausnahme der Säumnisgebühren, befreit, ebenso staatlich anerkannte Privatschulen, die die festgesetzten jährlichen Beiträge an das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg zahlen. Das gleiche gilt, wenn das Kreismedienzentrum zu Zwecken der Jugendbildung in Anspruch genommen wird. Der Verleih von audio-visuellen Geräten im Rahmen der Erwachsenenbildung ist gebührenpflichtig, wobei ein um 50 % ermäßigter Satz zugrunde gelegt wird. Eine gewerbliche oder im Interesse Einzelner liegende Inanspruchnahme ist aber stets gebührenpflichtig.

8.2
Die Entgelte nach Ziffer 8.6 werden nicht nach der Dauer der tatsächlichen Benutzung, sondern nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände vom Kreismedienzentrum bemessen, jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Arbeitsfreie Tage (z.B. Samstage, Sonn- und Feiertage) sowie der Rückgabetag, soweit die Rückgabe vormittags erfolgt, werden nicht angerechnet.

8.3
Transport und Versand der Gegenstände gehen zu Lasten und auf Gefahr des Entleihers. Ebenfalls gehen Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder unachtsame Behandlung der Geräte entstehen, zu Lasten des Entleihers. Dies gilt auch für Entleiher, die von der Entgeltzahlung befreit sind.

8.4
Bei nicht termingerechter Rückgabe haftet der Entleiher auch für evtl. Schadensersatzansprüche nachfolgender Entleiher, die diese geltend machen, weil sie bestellte Geräte oder Medien nicht rechtzeitig einsetzen konnten. Bei Überschreitung der festgelegten Verleihzeiten kann für jeden weiteren Tag pro Gerät oder Medium zusätzlich zum normalen Entgelt Euro 2,50 erhoben werden.

8.5 Gebührenordnung

Für Leihvorgänge und Dienstleistungen, die nicht in dieser Tarifordnung erfasst sind, kann der Leiter des Kreismedienzentrums in Anlehnung an die Tarifordnung, ein Entgelt von € 2 - 50 festsetzen.

8.6 Entgeltsätze je Tag für den Verleih von

1. Projektionsgeräte: Entgelt in Euro

Diaprojektor / Diascanner: 10,00
Episkop: 15,00
Super-8 mm-Projektor: 10,00
Tageslichtprojektor: 10,00
16 mm-Projektor mit Lautsprecher: 20,00
16 mm-lichtstarker Projektor mit Lautsprecher: 30,00
DVD-Player / Blu-ray Player: 10,00
Beamer / Beamer mit DVD-Laufwerk: 50,00

2. Tongeräte: Entgelt in Euro

Verstärkerbox mit Mikro, Passivbox und Stative: 20,00
Lautsprecher groß: 10,00
Aktivboxen klein, Bluetooth-Lautsprecher: 5,00
CD-Player: 10,00
Handy-Recorder: 10,00

3. Visuelle Aufnahmegeräte: Entgelt in Euro

Camcorder digital mit Stativ: 20,00
Digitaler Fotoapparat / Action-Cam: 10,00

4. Leinwände: Entgelt in Euro

bis 2,00 m: 10,00
ab 2,00 m: 20,00

5. Audio-visuelle Medien: Entgelt in Euro

Videokassetten und DVD: 1,00

6. Zubehör: Entgelt in Euro

Videoleuchten: 10,00
Kabelset, Kabeltrommel u. ä.: 5,00
Projektionstisch: 5,00
Presenter: 3,00
Stativ: 5,00
GPS-Gerät: 2,00

7. Sonstiges: Entgelt in Euro

Ausbilden an audio-visuellen Geräten je Teilnehmer: 10,00
Vorführen von audio-visuellen Medien samt Geräteauf- und -abbau sowie Zeitaufwand für An- und Rückfahrt je Stunde: 30,00
Benutzung der Video-Schnittanlage pro Stunde/pro Tag: 5,00/20,00
Aufnehmen und Überspielen von audio-visuellen Medien auf Trägermaterial des KMZ: 5,00
Arbeitszeit des Technikers für Gerätereparaturen: 30,00